SRF widerspricht Freysinger

Oskar Freysinger sagt, er hätte die brisante Szene mit der Reichskriegsflagge in seinem Büro streichen lassen können. Stimmt nicht, lässt SRF verlauten.

Am vergangenen Sonntag strahlte SRF den Reporter-Beitrag „Oskar, der Rattenfänger“ aus. Er beschäftigt sich mit dem Walliser SVP-Nationalrat Oskar Freysinger, der vor anderthalb Wochen in die Walliser Regierung gewählt wurde.
Die gut 20-minütige Sendung beinhaltet eine Szene (08:45min), die seither für einige Aufregung sorgt: An der Decke von Freysingers privatem Kellerbüro hängt eine deutsche Reichskriegsflagge. Das ist nicht verboten, aber heikel, weil die Flagge von rechtsextremen Gruppierungen verwendet wird – als Ersatz für verbotene Hakenkreuz-Flaggen.

In einem heute im Blick erschienenen Beitrag geht Reporter Peter Hossli den Fragen nach, ob SRF die Öffentlichkeit noch vor den Staatsratswahlen über die Flagge hätte informieren müssen, weshalb das nicht geschah und welche Konsequenzen das hätte haben können.
Im Beitrag kommt auch Freysinger zu Wort. Er hat den Beitrag mitsamt Flaggen-Szene drei Tage vor Ausstrahlung zu sehen bekommen und sagt: „Ich hatte die Chance gehabt, die Szene zu streichen, aber ich liess sie drin“. Die Aussage lässt aufhorchen. Und führt zu Fragen zur Autorisierungspraxis bei SRF.

Die nachfolgenden Fragen liess ich heute Morgen der SRF-Medienstelle zukommen. Schriftlich beantwortet hat sie Marius Born, Redaktionsleiter Dokumentarfilm und Reportagen.

Stimmt es, dass Oskar Freysinger die Möglichkeit gehabt hätte, die Szene zu streichen?
Oskar Freysinger hatte keine Möglichkeit, die brisante Szene mit der Reichskriegsflagge zu streichen.

Entspricht es dem üblichen Vorgehen von SRF, dass gewählte Politiker mitbestimmen können, welche Szenen in einem TV-Porträt verbleiben und welche gestrichen werden?
Bei grossen Porträts entspricht es unserer gängigen Praxis, dass wir den Film vor Ausstrahlung zeigen, um allfällige faktische Fehler oder persönlichkeitsrechtliche Probleme zu vermeiden. Kommentar und Gestaltung sind Sache des Autors und der Redaktion. Redaktionelle Einschätzungen und Wertungen sind folglich nicht verhandelbar.

Wie muss man sich die Autorisierung von TV-Porträts oder Dokumentationen insgesamt vorstellen?
Im Vorfeld des Drehs stecken Autor und porträtierte Person den Rahmen ab (Inhalt, Schauplätze). Porträtierte Personen entscheiden nicht über Szenen, die innerhalb des abgesteckten Rahmens im Film gezeigt werden.

Beat Matter

Beat Matter

Ich schreibe. Und ich fotografiere. Beides fliessend. Für Medien, Unternehmen, Stiftungen, Verbände, Vereine und Private.

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